Alle Infos rund ums ElterngeldCategory: Family Article posted by: Tim Schneider
Für Eheleute wie für Alleinerziehende ist die Geburt eines Nachkommens eine einschneidende Erfahrung und das ganze Leben ändert sich augenblicklich. Ist das Kind da, wird das Paar nicht nur ein Elternpaar und eine Familie, sondern in allerlei Hinsicht ist ein in keinster Weise unbedeutendes Verantwortungsgefühl gefordert. Mit dem Elterngeld bekommen die frischgebackenen Erziehungsberechtigten die Chance, sich intensiv für ihr Kind Zeit zu nehmen, um ihm einen guten Start ins Leben ermöglichen zu können.
Wer hat ein Anrecht auf Elterngeld?
Für Beamte, Selbstständige oder Erfwerbstätige ist ein Elterngeldbezug gleichermaßen erdenklich wie für Erwerbslose, Hausfrauen oder Studenten.
Falls die Elternteile sich den Bezugszeitraum untereinander aufteilen, beträgt die Höchstdauer für den Elterngeldbezug 14 Monate. Folglich ist es machbar, dass ein Erziehungsberechtigter höchstens zwölf Monate und der andere minimal zwei Kalendermonate Elterngeld bezieht. Neben Elternpaaren besitzen genauso Alleinerziehende ohne Partner die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen und bekommen dieses für die vollen vierzehn Monate ausgezahlt.
Der Bezug von Elterngeld kann auf 28 Monate erweitert werden - jedoch bleibt die ausgezahlte Gesamtsumme gleich. Bestünde ein monatlicher Bezug von 1400 Euro, so würde sich die Auszahlung auf 700 Euro im Monat verringern, dafür aber den doppelten Zeitraum dauern. Eltern ist es erlaubt, die Monate unterschiedlich aufzuteilen: Die Mutter könnte zum Beispiel für zwei Monate Muttergeld und für fünf Monate Elterngeld beantragen, während der Vater sieben Kalendermonate Elternzeit nimmt. Die Paare sollten sich vor der Beantragung durchrechnen, welches Modell für sie am rentabelsten ist.
Wie hoch ist die Auszahlung des Elterngelds?
Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1800 Euro im Monat - dies bleibt seit der Neuregelung 2011 unverändert. Die Grundlage für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes sind die durchschnittlichen Einkommenszahlen der letzten 12 Monate vor der Kindsgeburt, üblicherweise werden 67 Prozent des Gehalts gezahlt.
Außen vor bleiben zum Beispiel Sondervergünstigungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Versicherungen. Wurden in Verbindung mit der Schwangerschaft Krankengeldzahlungen oder sonstige Lohnersatzleistungen gezahlt, zählen diese auch zum Einkommen, ansonsten wird Krankengeld nicht berücksichtigt. Bei der Errechnung der Elterngeldhöhe ist das Einkommen des Partners, der keinen Antrag auf Elterngeld stellt, unerheblich.
Wichtig: Bei der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Versicherten während der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge bezahlen, privat Versicherte allerdings schon.
Wie ist das Elterngeld zu beantragen?
Die Zuständigkeit haben die entsprechenden Elterngeldstellen der Bundesländer. Auf der offiziellen Webseite des Familienministeriums gibt es eine Liste der Elterngeldstellen und zudem können dort Anträge im pdf-Format heruntergeladen werden.
Posted By: Tim Schneider Contact: e-mail
| Another articles posted by Tim Schneider: |
|
|
|
|
|